Eine Flugverspätung ist ein unangenehmes und oftmals zeitraubendes Ereignis. Sie sitzen am Flughafen fest, verpassen möglicherweise einen Anschluss und müssen sich obendrein noch selbst um Ihre Verpflegung kümmern. Was viele Flugreisende jedoch nicht wissen: In solchen Fällen schützt Sie die EU-Verordnung EG 261. Bei einer Flugverspätung ist das Recht daher grundsätzlich auf Ihrer Seite. Denn je nach Verspätungsdauer und Flugdistanz haben Sie Anspruch auf finanzielle Entschädigung - bis zu 600 EUR sowie Betreuungsleistungen am Flughafen stehe Ihnen zu. Selbst wenn Ihr verspäteter Flug schon mehrere Jahre zurückliegt, können Sie diese Ansprüche rückwirkend geltend machen - im Schnitt beträgt die Verjährungsfrist 3 Jahre.
Bei einer Flugverspätung stehen Ihre Chancen auf eine Entschädigung sehr gut. Dabei muss die Verspätung mindestens 3 Stunden betragen, außerdem muss die Airline für die Störung verantwortlich sein. Wir von AirHelp raten Ihnen, alle Buchungsunterlagen aufzuheben und sich von der Fluggesellschaft vor Ort eine schriftliche Bestätigung der Verspätung einzuholen. Übrigens zählt bei einer Verspätung die Ankunftszeit am Zielflughafen - auch diese sollten Sie dokumentieren.
Bei EU-Flügen greift die EU-Verordnung EG 261. Dabei muss ein Flug an einem EU-Flughafen starten oder landen oder von einer Fluglinie mit Sitz in der EU durchgeführt werden. Bei einer Distanz von bis zu 932 Meilen (1.500 km) und einer Verspätung ab drei Stunden stehen Ihnen per Gesetz 250 EUR Entschädigung zu. Bei längeren Flugstrecken gibt es bis zu 400 EUR zurück. Geht es um einen in der EU gestarteten Langstreckenflug ab 2.175 Meilen (3.500 km) und eine mehr als vierstündige Verspätung, sind sogar 600 EUR möglich.
Leider versuchen die meisten Airlines, sich trotz der gesetzlichen Lage aus der Verantwortung u ziehen. In diesen Situationen hilft Ihnen AirHelp durch jahrelange Erfahrung in der Kommunikation mit den Fluglinien bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
AirHelp ist die weltweit größte Organisation für Fluggastrechte, die Passagieren dabei hilft, eine Entschädigung für ihre verspätete, stornierte bzw. überbuchte Flüge zu erhalten.
Der Forderungsprozess verläuft bei uns einfach und stressfrei. Wenn Sie sich Ihrer Rechte nicht sicher sind, keine Zeit dafür haben oder einfach möchten, dass Ihre Forderung von Experten bearbeitet wird, kann AirHelp Ihnen gern dabei helfen, Ihnen zustehende Entschädigung zu erhalten.
Wir berechnen eine Gebühr nur im Erfolgsfall. Im Falle eines Misserfolges werden für unsere Kunden keine Kosten entstehen. Folglich können Sie Ihnren Anspruch auf Enstschädigung risikofrei überprüfen.
Wie können Sie erfahren, ob Sie eine Entschädigungsforderung für Ihren verspäteten oder annullierten Flug einreichen sollten? Obwohl das Gesetz kompliziert sein kann, ist es unsere Aufgabe, Ihnen damit zu helfen:
Verspätete Flüge : Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, wenn die Ankunftsverspätung Ihres Fluges mehr als 3 betrug .
Annullierte Flüge : Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, wenn Ihr Flug weniger als 14 Tage vor dem geplanten Flugdatum storniert wurde .
Nichtbeförderung : Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, wenn Sie nichtbefördert wurden, idem Ihnen Einsteigen an Bord abgesagt wurde - so lange Sie Ihren Platz nicht freiwillig aufgegeben haben.
Wir sollten jedoch beachten, dass die Fluggesellschaften im Falle der außergewöhnlichen Umstände nicht zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet sind. Zu den außergewöhnlichen Umständen gehören schlechtes Wetter, Reisebeschränkungen und Streiks bei der Flugsicherung. Obwohl diese Situationen zu Verspätungen und Annullierungen führen, ist es nicht von der Fluggesellschaft abhängig und deswegen kann in solchen Situationen keine Entschädigung erwartet werden.
Beachten Sie bitte, dass dies europäische Fluggastrechteverordnung ist und deswegen nur für Flüge gilt, die von einem EU-Flughafen abfliegen, oder für Flüge, die mit einer europäischen Fluggesellschaft in der EU landen. Die folgende Tabelle macht deutlich, welche Flüge umfasst sind:
Flugentfernung | Entschädigung |
---|---|
Flüge mit der Entfernung weniger als 1,500 km | bis zu €250 pro Person |
EU-Inlandsflüge mit der Entfernung mehr als 1,500 km | bis zu €400 pro Person |
nicht EU-Inlandsflüge mit der Entfernung 1,500 - 3,500 km | Up to €400 per person |
nicht EU-Inlandsflüge mit der Entfernung mehr als 3,500 km | bis zu 600 € (abzgl. Erfolgsprovision) pro Person |
In der Tabelle sind Werte in € gemäß EC 261 angegeben
Unter bestimmten Umständen kann jedoch der Entschädigungsbetrag von den oben angegebenen Standardbeträgen abweichen. Der einfachste Weg, um zu erfahren, welcher Betrag Ihnen zusteht, ist die Verwendung unseres Entschädigungsprüfers .
Wenn Ihr Flug verspätet bzw. annulliert wurde, sollten Sie folgende Schritte unternehmen:
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AirHelp ist Mitglied in der Association of Passenger Rights Advocates (APRA), dem Verband der Organisationen zur Durchsetzung von Fluggastrechten, der sich für die Förderung und den Schutz der Rechte von Fluggästen stark macht.
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