Es ist der Alptraum eines jeden Reisenden, passiert aber dennoch mit erstaunlicher Regelmäßigkeit: Die Anzeigetafel am Flughafen zeigt eine Flugverspätung an. Dabei wissen viele Passagiere nicht, dass in diesen Fällen häufig ein Anspruch auf Entschädigung besteht. Dies gilt grundsätzlich bei einer Verspätung ab drei Stunden, für die die Fluglinie selbst die Verantwortung trägt. Bei Personalstreiks der Fluggesellschaft, technischen Defekten oder Ausfällen des Personals haftet also die Airline. Auch wenn Ihr verspäteter Flug schon einige Zeit zurückliegt, lohnt sich eine Prüfung auf Entschädigung bei AirHelp. Ihren Anspruch auf Entschädigung können Sie nämlich rückwirkend geltend machen. Im Schnitt beträgt die Verjährungsfrist 3 Jahre
Als rechtliche Grundlage einer Flugverzögerung Entschädigung gilt die EU-Verordnung EG 261. Diese legt fest, dass Sie bei der Verspätung eines Fluges innerhalb der EU oder eines Fluges, der an einem EU-Flughafen startet oder landet, ein Recht auf finanzielle Entschädigung haben. Dies gilt übrigens auch für internationale Flüge, die von einer Fluglinie mit Sitz in der EU durchgeführt werden.
Bei guter Beweislage kann AirHelp Ihr Recht bei der Fluggesellschaft durchsetzen. Heben Sie Ihre Bordkarte auf und dokumentieren Sie die tatsächliche Ankunftszeit am Zielflughafen. Sind keine außergewöhnlichen Umstände schuld an der Verzögerung, dürfen Sie sich auf eine Entschädigung zwischen 250 und 600 EUR freuen. Der Entschädigungsbetrag richtet sich dabei nach Flugdistanz und Verspätungsdauer. Anspruch auf den Maximalbetrag von 600 EUR haben Sie ab einer Reisedistanz von 2.175 Meilen (3.500 km) und einer vierstündigen Verspätung. Die EG 261 greift auch dann, wenn Sie Ihren Anschlussflug verpassen.
Unabhängig von Ihrem Entschädigungsanspruch muss sich die Fluglinie bei einer Verzögerung auch um Ihr Wohl am Flughafen kümmern. Übrigens: Bei den meisten Flügen außerhalb der EU sind Ihre Rechte im Montrealer Abkommen und durch die US-Flugrechte geregelt. Auch hier hilft Ihnen die lange Erfahrung von AirHelp!AirHelp ist die weltweit größte Organisation für Fluggastrechte, die Passagieren dabei hilft, eine Entschädigung für ihre verspätete, stornierte bzw. überbuchte Flüge zu erhalten.
Der Forderungsprozess verläuft bei uns einfach und stressfrei. Wenn Sie sich Ihrer Rechte nicht sicher sind, keine Zeit dafür haben oder einfach möchten, dass Ihre Forderung von Experten bearbeitet wird, kann AirHelp Ihnen gern dabei helfen, Ihnen zustehende Entschädigung zu erhalten.
Wir berechnen eine Gebühr nur im Erfolgsfall. Im Falle eines Misserfolges werden für unsere Kunden keine Kosten entstehen. Folglich können Sie Ihnren Anspruch auf Enstschädigung risikofrei überprüfen.
Wie können Sie erfahren, ob Sie eine Entschädigungsforderung für Ihren verspäteten oder annullierten Flug einreichen sollten? Obwohl das Gesetz kompliziert sein kann, ist es unsere Aufgabe, Ihnen damit zu helfen:
Verspätete Flüge : Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, wenn die Ankunftsverspätung Ihres Fluges mehr als 3 betrug .
Annullierte Flüge : Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, wenn Ihr Flug weniger als 14 Tage vor dem geplanten Flugdatum storniert wurde .
Nichtbeförderung : Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, wenn Sie nichtbefördert wurden, idem Ihnen Einsteigen an Bord abgesagt wurde - so lange Sie Ihren Platz nicht freiwillig aufgegeben haben.
Wir sollten jedoch beachten, dass die Fluggesellschaften im Falle der außergewöhnlichen Umstände nicht zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet sind. Zu den außergewöhnlichen Umständen gehören schlechtes Wetter, Reisebeschränkungen und Streiks bei der Flugsicherung. Obwohl diese Situationen zu Verspätungen und Annullierungen führen, ist es nicht von der Fluggesellschaft abhängig und deswegen kann in solchen Situationen keine Entschädigung erwartet werden.
Beachten Sie bitte, dass dies europäische Fluggastrechteverordnung ist und deswegen nur für Flüge gilt, die von einem EU-Flughafen abfliegen, oder für Flüge, die mit einer europäischen Fluggesellschaft in der EU landen. Die folgende Tabelle macht deutlich, welche Flüge umfasst sind:
Flugentfernung | Entschädigung |
---|---|
Flüge mit der Entfernung weniger als 1,500 km | bis zu €250 pro Person |
EU-Inlandsflüge mit der Entfernung mehr als 1,500 km | bis zu €400 pro Person |
nicht EU-Inlandsflüge mit der Entfernung 1,500 - 3,500 km | Up to €400 per person |
nicht EU-Inlandsflüge mit der Entfernung mehr als 3,500 km | bis zu 600 € (abzgl. Erfolgsprovision) pro Person |
In der Tabelle sind Werte in € gemäß EC 261 angegeben
Unter bestimmten Umständen kann jedoch der Entschädigungsbetrag von den oben angegebenen Standardbeträgen abweichen. Der einfachste Weg, um zu erfahren, welcher Betrag Ihnen zusteht, ist die Verwendung unseres Entschädigungsprüfers .
Wenn Ihr Flug verspätet bzw. annulliert wurde, sollten Sie folgende Schritte unternehmen:
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AirHelp ist bekannt aus:
AirHelp ist Mitglied in der Association of Passenger Rights Advocates (APRA), dem Verband der Organisationen zur Durchsetzung von Fluggastrechten, der sich für die Förderung und den Schutz der Rechte von Fluggästen stark macht.
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