Bei Verspätungen und Ausfällen kann eine Flugreise schnell zu einem unerfreulichen Ereignis werden. Zum Glück profitieren Passagiere jedoch meist von der EU-Verordnung EG 261, die Reisenden in solchen Fällen eine finanzielle Entschädigung zuspricht. Als Grundvoraussetzung hierfür gilt, dass die Fluggesellschaft selbst für die Verspätung oder die Annullierung des Fluges verantwortlich ist und die Unannehmlichkeiten nicht auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen sind. Dabei gilt eine Verjährungsfrist, die im Schnitt 3 Jahre beträgt, sich jedoch von Land zu Land unterscheidet. Sollten Sie also eine Verspätung oder gar einen Flugausfall innerhalb einer bestimmten Frist erlebt haben, kann AirHelp Ihnen auch rückwirkend zu einer Entschädigung verhelfen.
Mit einer Flugreise Entschädigung können Sie generell dann rechnen, wenn Ihr Flug mindestens drei Stunden Verspätung hatte oder Ihre Flugreise ohne einen Ersatzflug annulliert wurde. Um Ihre Chancen auf finanzielle Kompensation zu erhöhen, sollten Sie in jedem Fall alle Reiseunterlagen aufbewahren. Außerdem ist es empfehlenswert, sich die Ursache für die Verspätung oder den Ausfall von der Airline schriftlich bestätigen zu lassen.
Bei einem eindeutigen Sachverhalt haben Fluggesellschaften meist keine Möglichkeit mehr, sich vor Entschädigungszahlungen zu drücken. Die EU-Verordnung greift jedoch nur bei Flugreisen, die innerhalb der EU starten oder landen, wobei die EWR-Mitgliedstaaten, die Schweiz, das Vereinigte Königreich und die französischen Überseegebiete zur EU gezählt werden. Sind diese Konditionen erfüllt, haben Sie gute Chancen auf eine Entschädigung.
Die Höhe dieser Zahlungen richtet sich nach der Flugdistanz: Bis zu einer Strecke von 932 Meilen (1.500 km) kann AirHelp bei der Airline eine Entschädigungssumme von 250 EUR für Sie einfordern. Bei größeren Entfernungen erhalten Sie sogar bis zu 600 EUR möglich. Diese Richtwerte gelten sowohl für Flüge ab drei Stunden Verspätung als auch für komplett ausgefallene Flugreisen. Anschlussflüge zählen im Übrigen ebenso dazu, vorausgesetzt, sie gehören derselben Buchung an.AirHelp ist die weltweit größte Organisation für Fluggastrechte, die Passagieren dabei hilft, eine Entschädigung für ihre verspätete, stornierte bzw. überbuchte Flüge zu erhalten.
Der Forderungsprozess verläuft bei uns einfach und stressfrei. Wenn Sie sich Ihrer Rechte nicht sicher sind, keine Zeit dafür haben oder einfach möchten, dass Ihre Forderung von Experten bearbeitet wird, kann AirHelp Ihnen gern dabei helfen, Ihnen zustehende Entschädigung zu erhalten.
Wir berechnen eine Gebühr nur im Erfolgsfall. Im Falle eines Misserfolges werden für unsere Kunden keine Kosten entstehen. Folglich können Sie Ihnren Anspruch auf Enstschädigung risikofrei überprüfen.
Wie können Sie erfahren, ob Sie eine Entschädigungsforderung für Ihren verspäteten oder annullierten Flug einreichen sollten? Obwohl das Gesetz kompliziert sein kann, ist es unsere Aufgabe, Ihnen damit zu helfen:
Verspätete Flüge : Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, wenn die Ankunftsverspätung Ihres Fluges mehr als 3 betrug .
Annullierte Flüge : Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, wenn Ihr Flug weniger als 14 Tage vor dem geplanten Flugdatum storniert wurde .
Nichtbeförderung : Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, wenn Sie nichtbefördert wurden, idem Ihnen Einsteigen an Bord abgesagt wurde - so lange Sie Ihren Platz nicht freiwillig aufgegeben haben.
Wir sollten jedoch beachten, dass die Fluggesellschaften im Falle der außergewöhnlichen Umstände nicht zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet sind. Zu den außergewöhnlichen Umständen gehören schlechtes Wetter, Reisebeschränkungen und Streiks bei der Flugsicherung. Obwohl diese Situationen zu Verspätungen und Annullierungen führen, ist es nicht von der Fluggesellschaft abhängig und deswegen kann in solchen Situationen keine Entschädigung erwartet werden.
Beachten Sie bitte, dass dies europäische Fluggastrechteverordnung ist und deswegen nur für Flüge gilt, die von einem EU-Flughafen abfliegen, oder für Flüge, die mit einer europäischen Fluggesellschaft in der EU landen. Die folgende Tabelle macht deutlich, welche Flüge umfasst sind:
Flugentfernung | Entschädigung |
---|---|
Flüge mit der Entfernung weniger als 1,500 km | bis zu €250 pro Person |
EU-Inlandsflüge mit der Entfernung mehr als 1,500 km | bis zu €400 pro Person |
nicht EU-Inlandsflüge mit der Entfernung 1,500 - 3,500 km | Up to €400 per person |
nicht EU-Inlandsflüge mit der Entfernung mehr als 3,500 km | bis zu 600 € (abzgl. Erfolgsprovision) pro Person |
In der Tabelle sind Werte in € gemäß EC 261 angegeben
Unter bestimmten Umständen kann jedoch der Entschädigungsbetrag von den oben angegebenen Standardbeträgen abweichen. Der einfachste Weg, um zu erfahren, welcher Betrag Ihnen zusteht, ist die Verwendung unseres Entschädigungsprüfers .
Wenn Ihr Flug verspätet bzw. annulliert wurde, sollten Sie folgende Schritte unternehmen:
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AirHelp ist bekannt aus:
AirHelp ist Mitglied in der Association of Passenger Rights Advocates (APRA), dem Verband der Organisationen zur Durchsetzung von Fluggastrechten, der sich für die Förderung und den Schutz der Rechte von Fluggästen stark macht.
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