Am Flughafen gehören Verspätungen und Flugausfälle zum Alltag. Obwohl sie dieses Ärgernis in Kauf nehmen müssen, setzen dennoch nur die wenigsten Passagiere ihre Rechte durch. Dabei haben Sie bei der Verspätung oder Annullierung Ihres Fluges Anspruch auf finanzielle Entschädigung. Die Höhe der Entschädigungsbeträge ist in der EU-Verordnung EG 261 festgelegt. Ein Anspruch auf Entschädigung besteht dann, wenn die Airline selbst für den Ausfall oder die Verspätung verantwortlich ist. Falls auch Sie innerhalb der letzten paar Jahre eine Flugverspätung von mindestens drei Stunden oder sogar einen gecancelten Flug erlebt haben, kann Sie AirHelp bei der Forderung einer Entschädigung unterstützen.
Im Grunde spricht Ihnen das Flugrecht Entschädigung zu, wenn die Verspätung oder die Annullierung durch die Fluglinie verursacht wurde. Auch bei Überbuchungen ohne zeitnahen Ersatzflug steht Ihnen eine Entschädigungszahlung zu.
Da die Fluglinien solche Ausgleichszahlungen jedoch möglichst vermeiden, sollten Sie sich die Störung unmittelbar am Flughafen schriftlich bestätigen lassen. Zudem schadet es nicht, die genaue Ankunftszeit am Zielflughafen zu dokumentieren und alle Boardingpässe aufzuheben. Mit diesen Unterlagen kann AirHelp Ihren Anspruch auf finanziellen Ausgleich effektiv durchsetzen. Dabei richtet sich die Entschädigung nicht nach dem Ticketpreis, sondern nach der Reisedistanz und der Verzögerung des Fluges. Hier sieht das Gesetz nach Staffelung Beträge zwischen 250 EUR bis maximal 600 EUR vor. Auch Anschlussflüge werden mitberücksichtigt, insofern diese zur gleichen Buchung gehören.
Während der Wartezeit am Flughafen genießen Sie außerdem ein Recht auf Betreuungsleistungen wie Verpflegung oder Möglichkeiten der Kommunikation. Diese Entschädigungen gelten nur, wenn Ihr Flug innerhalb der EU stattgefunden hat, in einem EU-Mitgliedsstaat gestartet ist oder die Fluggesellschaft ihre Zentrale in der EU hat. In dieser Situation zählen auch das Vereinigte Königreich, die Schweiz, die EWR-Mitgliedstaaten sowie die französischen Überseegebiete zur EU. Für andere internationale Flüge sind Ihre Passagierrechte im Montrealer Abkommen und im US-Flugrecht festgeschrieben.
AirHelp ist die weltweit größte Organisation für Fluggastrechte, die Passagieren dabei hilft, eine Entschädigung für ihre verspätete, stornierte bzw. überbuchte Flüge zu erhalten.
Der Forderungsprozess verläuft bei uns einfach und stressfrei. Wenn Sie sich Ihrer Rechte nicht sicher sind, keine Zeit dafür haben oder einfach möchten, dass Ihre Forderung von Experten bearbeitet wird, kann AirHelp Ihnen gern dabei helfen, Ihnen zustehende Entschädigung zu erhalten.
Wir berechnen eine Gebühr nur im Erfolgsfall. Im Falle eines Misserfolges werden für unsere Kunden keine Kosten entstehen. Folglich können Sie Ihnren Anspruch auf Enstschädigung risikofrei überprüfen.
Wie können Sie erfahren, ob Sie eine Entschädigungsforderung für Ihren verspäteten oder annullierten Flug einreichen sollten? Obwohl das Gesetz kompliziert sein kann, ist es unsere Aufgabe, Ihnen damit zu helfen:
Verspätete Flüge : Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, wenn die Ankunftsverspätung Ihres Fluges mehr als 3 betrug .
Annullierte Flüge : Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, wenn Ihr Flug weniger als 14 Tage vor dem geplanten Flugdatum storniert wurde .
Nichtbeförderung : Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, wenn Sie nichtbefördert wurden, idem Ihnen Einsteigen an Bord abgesagt wurde - so lange Sie Ihren Platz nicht freiwillig aufgegeben haben.
Wir sollten jedoch beachten, dass die Fluggesellschaften im Falle der außergewöhnlichen Umstände nicht zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet sind. Zu den außergewöhnlichen Umständen gehören schlechtes Wetter, Reisebeschränkungen und Streiks bei der Flugsicherung. Obwohl diese Situationen zu Verspätungen und Annullierungen führen, ist es nicht von der Fluggesellschaft abhängig und deswegen kann in solchen Situationen keine Entschädigung erwartet werden.
Beachten Sie bitte, dass dies europäische Fluggastrechteverordnung ist und deswegen nur für Flüge gilt, die von einem EU-Flughafen abfliegen, oder für Flüge, die mit einer europäischen Fluggesellschaft in der EU landen. Die folgende Tabelle macht deutlich, welche Flüge umfasst sind:
Flugentfernung | Entschädigung |
---|---|
Flüge mit der Entfernung weniger als 1,500 km | bis zu €250 pro Person |
EU-Inlandsflüge mit der Entfernung mehr als 1,500 km | bis zu €400 pro Person |
nicht EU-Inlandsflüge mit der Entfernung 1,500 - 3,500 km | Up to €400 per person |
nicht EU-Inlandsflüge mit der Entfernung mehr als 3,500 km | bis zu 600 € (abzgl. Erfolgsprovision) pro Person |
In der Tabelle sind Werte in € gemäß EC 261 angegeben
Unter bestimmten Umständen kann jedoch der Entschädigungsbetrag von den oben angegebenen Standardbeträgen abweichen. Der einfachste Weg, um zu erfahren, welcher Betrag Ihnen zusteht, ist die Verwendung unseres Entschädigungsprüfers .
Wenn Ihr Flug verspätet bzw. annulliert wurde, sollten Sie folgende Schritte unternehmen:
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AirHelp ist Mitglied in der Association of Passenger Rights Advocates (APRA), dem Verband der Organisationen zur Durchsetzung von Fluggastrechten, der sich für die Förderung und den Schutz der Rechte von Fluggästen stark macht.
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