Fluggastrechteverordnung Verspaetung

Eigentlich ist ein Flug die mit Abstand schnellste Möglichkeit, um ans Reiseziel zu gelangen. Leider kommt es aber gerade in der Luftfahrt häufig zu mehrstündigen Verspätungen, die Reisepläne durcheinanderbringen und Nerven kosten. So unangenehm die Folgen eines unpünktlichen Fluges auch sind: Als Passagier steht Ihnen bei Flugverzögerungen unter bestimmten Voraussetzungen eine Entschädigung zu. Ist Ihre Flugreise aufgrund einer technischen Panne oder eines unerwarteten Mitarbeiterausfalls um mindestens drei Stunden verspätet, lohnt sich eine Prüfung auf finanzielle Entschädigung. Nicht erstattungsberechtigt jedoch sind Sie, wenn sich der Flug aufgrund außergewöhnlicher Umstände wie Unwetter oder Streiks des Flughafenpersonals verspätet hat. Sollten Sie eine von der Fluggesellschaft selbstverschuldete Verzögerung erlebt haben, kann AirHelp Ihre Rechtsansprüche auf Entschädigung durchsetzen.

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Ein Recht auf Entschädigung dank der EU-Verordnung EG 261

Die Fluggastrechteverordnung Verspätung regelt Ihre Rechte als Fluggast. Bei Flügen innerhalb der EU oder Flügen, die an einem EU-Flughafen starten oder landen haben Sie Anspruch auf finanziellen Ausgleich. Außerdem können Sie auch dann auf einer Entschädigung bei Verspätung bestehen, wenn Sie mit einer in der EU ansässigen Fluglinie reisen. Trotz der rechtlichen Situation kommt es oft vor, dass Airlines jegliche Verantwortung von sich weisen.

Hat sich Ihr Flug verspätet? Dann holen Sie direkt am Flughafen eine schriftliche Bestätigung mit Dauer und Grund der Verspätung ein. So erhöhen sich Ihre Chancen auf eine finanzielle Entschädigung. Bei einer klaren Beweislage wird die Fluglinie ihrer Verpflichtung nachkommen und Ihnen eine Entschädigung von bis zu 600 EUR auszahlen müssen. Die Höhe des Betrages richtet sich übrigens nicht nach dem ursprünglichen Ticketpreis, sondern nach der Distanz und der Verspätung des Fluges. Die Mindestentschädigung beträgt auf Flügen bis 932 Meilen (1.500 km) 250 EUR. Ab 2.175 Meilen (3.500 km) und mindestens vier Stunden Verzögerung können daraus bis zu 600 EUR werden. Bei Mittelstrecken zwischen diesen Richtwerten dürfen Sie einen Ausgleich von 400 EUR erwarten.

AirHelp ist hier, um Ihnen zu helfen, eine Entschädigung für Ihren verspäteten bzw. annullierten Flug zu erhalten. Prüfen Sie, ob Ihnen Anspruch besteht.

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Über AirHelp

AirHelp ist die weltweit größte Organisation für Fluggastrechte, die Passagieren dabei hilft, eine Entschädigung für ihre verspätete, stornierte bzw. überbuchte Flüge zu erhalten.

Der Forderungsprozess verläuft bei uns einfach und stressfrei. Wenn Sie sich Ihrer Rechte nicht sicher sind, keine Zeit dafür haben oder einfach möchten, dass Ihre Forderung von Experten bearbeitet wird, kann AirHelp Ihnen gern dabei helfen, Ihnen zustehende Entschädigung zu erhalten.

Wir berechnen eine Gebühr nur im Erfolgsfall. Im Falle eines Misserfolges werden für unsere Kunden keine Kosten entstehen. Folglich können Sie Ihnren Anspruch auf Enstschädigung risikofrei überprüfen.


Eine Entschädigungsforderung für Ihren verspäteten oder annullierten Flug einreichen

Wie können Sie erfahren, ob Sie eine Entschädigungsforderung für Ihren verspäteten oder annullierten Flug einreichen sollten? Obwohl das Gesetz kompliziert sein kann, ist es unsere Aufgabe, Ihnen damit zu helfen:

Verspätete Flüge : Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, wenn die Ankunftsverspätung Ihres Fluges mehr als 3 betrug .
Annullierte Flüge : Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, wenn Ihr Flug weniger als 14 Tage vor dem geplanten Flugdatum storniert wurde .
Nichtbeförderung : Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, wenn Sie nichtbefördert wurden, idem Ihnen Einsteigen an Bord abgesagt wurde - so lange Sie Ihren Platz nicht freiwillig aufgegeben haben.

Wir sollten jedoch beachten, dass die Fluggesellschaften im Falle der außergewöhnlichen Umstände nicht zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet sind. Zu den außergewöhnlichen Umständen gehören schlechtes Wetter, Reisebeschränkungen und Streiks bei der Flugsicherung. Obwohl diese Situationen zu Verspätungen und Annullierungen führen, ist es nicht von der Fluggesellschaft abhängig und deswegen kann in solchen Situationen keine Entschädigung erwartet werden.

Beachten Sie bitte, dass dies europäische Fluggastrechteverordnung ist und deswegen nur für Flüge gilt, die von einem EU-Flughafen abfliegen, oder für Flüge, die mit einer europäischen Fluggesellschaft in der EU landen. Die folgende Tabelle macht deutlich, welche Flüge umfasst sind:

Sie können eine Entschädigung bis zu 600 € (abzgl. Erfolgsprovision) anfordern, wenn Ihr Flug in den letzten 3 Jahren verspätet, storniert bzw. überbucht wurde.

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Wie hoch ist die Entschädigung?

FlugentfernungEntschädigung
Flüge mit der Entfernung weniger als 1,500 kmbis zu €250 pro Person
EU-Inlandsflüge mit der Entfernung mehr als 1,500 kmbis zu €400 pro Person
nicht EU-Inlandsflüge mit der Entfernung 1,500 - 3,500 kmUp to €400 per person
nicht EU-Inlandsflüge mit der Entfernung mehr als 3,500 km bis zu 600 € (abzgl. Erfolgsprovision) pro Person

In der Tabelle sind Werte in € gemäß EC 261 angegeben

Unter bestimmten Umständen kann jedoch der Entschädigungsbetrag von den oben angegebenen Standardbeträgen abweichen. Der einfachste Weg, um zu erfahren, welcher Betrag Ihnen zusteht, ist die Verwendung unseres Entschädigungsprüfers .


Was soll man tun, wenn Sie von der Verspätung bzw. Annullierung Ihres Fluges getroffen wurden?

Wenn Ihr Flug verspätet bzw. annulliert wurde, sollten Sie folgende Schritte unternehmen:

  • Bewahren Sie Ihre Bordkarte und andere Reisedokumente auf.
  • Fragen Sie nach dem Grund, warum der Flug verspätet oder annulliert wurde.
  • Fordern Sie Essen, Getränke und bei Bedarf kostenlosen Transport sowie Hotelunterkunft an.
  • Wenn Ihr Flug annulliert wurde, fordern Sie einen alternativen Flug oder eine Rückerstattung des Ticketspreises an.
  • Bewahren Sie alle Belege für eventuell entstandene zusätzliche Ausgaben auf, einschließlich der erforderlichen Lebensmittel, Kleidung usw.
  • Achten Sie darauf, keine Verzichtserklärungen zu unterzeichnen oder Gutscheine zu akzeptieren, bei denen Sie auf Ihr Recht auf Entschädigung verzichten müssen.

Lassen Sie AirHelp Ihren Entschädigungsanspruch geltend machen

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AirHelp ist Mitglied in der Association of Passenger Rights Advocates (APRA), dem Verband der Organisationen zur Durchsetzung von Fluggastrechten, der sich für die Förderung und den Schutz der Rechte von Fluggästen stark macht.

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