Sei es durch einen Streik, schlechte Witterung oder technische Probleme - es gibt viele Gründe, warum ein Flug gestrichen wird. Wenn die Fluggesellschaft jedoch selbst für die Annullierung verantwortlich ist, haben Sie grundsätzlich einen Anspruch auf Entschädigung. Dafür sorgt die EU-Verordnung EG 261, die in solchen Fällen das Gesetz auf Ihre Seite stellt. Sie spricht Ihnen nicht nur ein Recht auf Rückerstattung zu, sondern auch ein Recht auf Ersatzbeförderung und auf Betreuungsleistungen am Flughafen. Ihr Anspruch auf Entschädigung gilt zudem auch rückwirkend. Wir von AirHelp prüfen schnell und unverbindlich online, ob auch Sie für Ihren annullierten Flug erstattungsberechtigt sind.
Um die Fluggastrechte Annullierung durchzusetzen, sollten Sie im Idealfall alle Buchungsunterlagen Ihres gecancelten Flugs aufbewahren. Des Weiteren ist es ratsam, sich den Ausfall sowie die Annullierungsursache schriftlich von den Mitarbeitern der Fluggesellschaft bestätigen zu lassen. Obwohl Airlines grundsätzlich versuchen, Entschädigungszahlungen zu umgehen, kann AirHelp bei einer eindeutigen Beweislage schnell Ihr Recht auf Entschädigung einfordern. Davon ausgeschlossen sind jedoch Flugausfälle, die den Passagieren mindestens 14 Tage vor Abflug mitgeteilt werden. Auch wenn die Fluglinie den Flug weniger als sieben Tage vorher cancelt, jedoch einen Ersatzflug anbietet, der nicht mehr als eine Stunde vor dem eigentlichen Abflug startet und maximal zwei Stunden später als geplant landet, entfällt das Anrecht auf Entschädigung.
Für einen Ausgleichsanspruch muss der geplante Flug zudem entweder innerhalb der EU stattgefunden haben, in der EU gestartet oder von einer in der EU ansässigen Fluglinie durchgeführt worden sein. Sind diese Konditionen erfüllt, können Sie sich bei annullierten Flügen bis 932 Meilen (1.500 km) auf 250 EUR Entschädigung freuen. Bei längeren Flugstrecken sind 400 EUR möglich. Sollte es sich um einen Langstreckenflug über 2.175 Meilen (3.500 km) handeln, können Sie sogar mit bis zu 600 EUR Entschädigung rechnen.
AirHelp ist die weltweit größte Organisation für Fluggastrechte, die Passagieren dabei hilft, eine Entschädigung für ihre verspätete, stornierte bzw. überbuchte Flüge zu erhalten.
Der Forderungsprozess verläuft bei uns einfach und stressfrei. Wenn Sie sich Ihrer Rechte nicht sicher sind, keine Zeit dafür haben oder einfach möchten, dass Ihre Forderung von Experten bearbeitet wird, kann AirHelp Ihnen gern dabei helfen, Ihnen zustehende Entschädigung zu erhalten.
Wir berechnen eine Gebühr nur im Erfolgsfall. Im Falle eines Misserfolges werden für unsere Kunden keine Kosten entstehen. Folglich können Sie Ihnren Anspruch auf Enstschädigung risikofrei überprüfen.
Wie können Sie erfahren, ob Sie eine Entschädigungsforderung für Ihren verspäteten oder annullierten Flug einreichen sollten? Obwohl das Gesetz kompliziert sein kann, ist es unsere Aufgabe, Ihnen damit zu helfen:
Verspätete Flüge : Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, wenn die Ankunftsverspätung Ihres Fluges mehr als 3 betrug .
Annullierte Flüge : Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, wenn Ihr Flug weniger als 14 Tage vor dem geplanten Flugdatum storniert wurde .
Nichtbeförderung : Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, wenn Sie nichtbefördert wurden, idem Ihnen Einsteigen an Bord abgesagt wurde - so lange Sie Ihren Platz nicht freiwillig aufgegeben haben.
Wir sollten jedoch beachten, dass die Fluggesellschaften im Falle der außergewöhnlichen Umstände nicht zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet sind. Zu den außergewöhnlichen Umständen gehören schlechtes Wetter, Reisebeschränkungen und Streiks bei der Flugsicherung. Obwohl diese Situationen zu Verspätungen und Annullierungen führen, ist es nicht von der Fluggesellschaft abhängig und deswegen kann in solchen Situationen keine Entschädigung erwartet werden.
Beachten Sie bitte, dass dies europäische Fluggastrechteverordnung ist und deswegen nur für Flüge gilt, die von einem EU-Flughafen abfliegen, oder für Flüge, die mit einer europäischen Fluggesellschaft in der EU landen. Die folgende Tabelle macht deutlich, welche Flüge umfasst sind:
Flugentfernung | Entschädigung |
---|---|
Flüge mit der Entfernung weniger als 1,500 km | bis zu €250 pro Person |
EU-Inlandsflüge mit der Entfernung mehr als 1,500 km | bis zu €400 pro Person |
nicht EU-Inlandsflüge mit der Entfernung 1,500 - 3,500 km | Up to €400 per person |
nicht EU-Inlandsflüge mit der Entfernung mehr als 3,500 km | bis zu 600 € (abzgl. Erfolgsprovision) pro Person |
In der Tabelle sind Werte in € gemäß EC 261 angegeben
Unter bestimmten Umständen kann jedoch der Entschädigungsbetrag von den oben angegebenen Standardbeträgen abweichen. Der einfachste Weg, um zu erfahren, welcher Betrag Ihnen zusteht, ist die Verwendung unseres Entschädigungsprüfers .
Wenn Ihr Flug verspätet bzw. annulliert wurde, sollten Sie folgende Schritte unternehmen:
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AirHelp ist Mitglied in der Association of Passenger Rights Advocates (APRA), dem Verband der Organisationen zur Durchsetzung von Fluggastrechten, der sich für die Förderung und den Schutz der Rechte von Fluggästen stark macht.
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