Ein gecancelter Flug kann extrem ärgerlich sein: Die Weiterreise muss neu organisiert und Übernachtungen möglicherweise umgebucht werden. Und im schlimmsten Fall warten Sie in einer langen Schlange am Flughafenschalter auf die Klärung Ihres Falles. Aus all diesen Gründen und um die Flugausfall Rechte von Passagieren zu stärken, existiert für Flüge innerhalb der Europäischen Union und für Flüge europäischer Unternehmen die EU-Verordnung EG 261, die die Fluggastrechte regelt. Außerdem sind auch die Entschädigungsbeträge festgehalten, die Ihnen bei einer Annullierung zustehen. Allerdings nur unter folgender Grundvoraussetzung: Dass der Flug ausgefallen ist, muss nachgewiesenermaßen an der Airline gelegen haben. AirHelp hilft Ihnen bei der Prüfung und Durchsetzung Ihres Anspruchs.
Ihre Flugausfall Rechte sind umfangreicher, als Sie vielleicht denken. Um sie einfordern zu können, empfiehlt AirHelp, Ihren Fall genau zu dokumentieren. Das bedeutet: Bordkarte aufbewahren, Flugausfall vom Bodenpersonal schriftlich bestätigen lassen, wenn möglich ein Foto von der Abflugtafel machen und die eigentliche Ankunftszeit am Zielort notieren. Direkt am Flughafen müssen Sie zudem einen Ersatzflug durch die Airline einfordern oder angeben, dass Sie den Ticketpreis zurückerstattet haben möchten. Unter diesen Bedingungen kann AirHelp schnell und unverbindlich online Ihre Situation prüfen.
Wenn die Airline den Ausfall nicht verhindern konnte, stehen Ihre Chancen auf eine Entschädigung von bis zu 600 EUR sehr gut. Ein Anspruch auf Entschädigung besteht jedoch nicht, wenn der Flugausfall durch sogenannte außergewöhnliche Umstände verursacht wurde. Das sind beispielsweise Unwetter, medizinische Notfälle, Terrordrohungen oder politische Unruhen. Streiks des Flughafenpersonals gehören ebenfalls dazu. AirHelp hilft Ihnen bei der Frage, ob die Fluggesellschaft die Annullierung selbst zu verantworten hat. Flüge, über deren Streichung Sie die Airline bis mindestens 14 Tage vor Abflug informiert hat, können aber nicht entschädigt werden.
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Keine Entschädigung, keine Gebühr
AirHelp ist die weltweit größte Organisation für Fluggastrechte, die Passagieren dabei hilft, eine Entschädigung für ihre verspätete, stornierte bzw. überbuchte Flüge zu erhalten.
Der Forderungsprozess verläuft bei uns einfach und stressfrei. Wenn Sie sich Ihrer Rechte nicht sicher sind, keine Zeit dafür haben oder einfach möchten, dass Ihre Forderung von Experten bearbeitet wird, kann AirHelp Ihnen gern dabei helfen, Ihnen zustehende Entschädigung zu erhalten.
Wir berechnen eine Gebühr nur im Erfolgsfall. Im Falle eines Misserfolges werden für unsere Kunden keine Kosten entstehen. Folglich können Sie Ihnren Anspruch auf Enstschädigung risikofrei überprüfen.
Wie können Sie erfahren, ob Sie eine Entschädigungsforderung für Ihren verspäteten oder annullierten Flug einreichen sollten? Obwohl das Gesetz kompliziert sein kann, ist es unsere Aufgabe, Ihnen damit zu helfen:
Verspätete Flüge : Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, wenn die Ankunftsverspätung Ihres Fluges mehr als 3 betrug .
Annullierte Flüge : Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, wenn Ihr Flug weniger als 14 Tage vor dem geplanten Flugdatum storniert wurde .
Nichtbeförderung : Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, wenn Sie nichtbefördert wurden, idem Ihnen Einsteigen an Bord abgesagt wurde - so lange Sie Ihren Platz nicht freiwillig aufgegeben haben.
Wir sollten jedoch beachten, dass die Fluggesellschaften im Falle der außergewöhnlichen Umstände nicht zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet sind. Zu den außergewöhnlichen Umständen gehören schlechtes Wetter, Reisebeschränkungen und Streiks bei der Flugsicherung. Obwohl diese Situationen zu Verspätungen und Annullierungen führen, ist es nicht von der Fluggesellschaft abhängig und deswegen kann in solchen Situationen keine Entschädigung erwartet werden.
Beachten Sie bitte, dass dies europäische Fluggastrechteverordnung ist und deswegen nur für Flüge gilt, die von einem EU-Flughafen abfliegen, oder für Flüge, die mit einer europäischen Fluggesellschaft in der EU landen. Die folgende Tabelle macht deutlich, welche Flüge umfasst sind:
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Keine Entschädigung, keine Gebühr
Flugentfernung | Entschädigung |
---|---|
Flüge mit der Entfernung weniger als 1,500 km | bis zu €250 pro Person |
EU-Inlandsflüge mit der Entfernung mehr als 1,500 km | bis zu €400 pro Person |
nicht EU-Inlandsflüge mit der Entfernung 1,500 - 3,500 km | Up to €400 per person |
nicht EU-Inlandsflüge mit der Entfernung mehr als 3,500 km | bis zu 600 € (abzgl. Erfolgsprovision) pro Person |
In der Tabelle sind Werte in € gemäß EC 261 angegeben
Unter bestimmten Umständen kann jedoch der Entschädigungsbetrag von den oben angegebenen Standardbeträgen abweichen. Der einfachste Weg, um zu erfahren, welcher Betrag Ihnen zusteht, ist die Verwendung unseres Entschädigungsprüfers .
Wenn Ihr Flug verspätet bzw. annulliert wurde, sollten Sie folgende Schritte unternehmen:
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Keine Entschädigung, keine Gebühr
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AirHelp ist bekannt aus:
AirHelp ist Mitglied in der Association of Passenger Rights Advocates (APRA), dem Verband der Organisationen zur Durchsetzung von Fluggastrechten, der sich für die Förderung und den Schutz der Rechte von Fluggästen stark macht.
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