Niemand wünscht es sich und doch passiert es immer wieder: Ihr Flug wird unerwartet annulliert. So unerfreulich diese Mitteilung auch ist, können Sie sich auf eines verlassen: Sie haben in vielen Fällen Anspruch auf Entschädigung. Denn die im Jahr 2005 verabschiedete EU-Verordnung EG 261 sorgt dafür, dass das Recht in dieser Situation grundsätzlich auf Ihrer Seite ist. Die Höhe Ihrer Entschädigung ist dabei von verschiedenen Faktoren abhängig. Sie können bei einem Flugausfall mit einer Ausgleichszahlung von bis zu 600 EUR rechnen. Grundvoraussetzung hierfür ist, dass Ihr Anspruch nicht verjährt ist. Mit AirHelp können Sie im Handumdrehen prüfen, ob Sie Anspruch auf eine Entschädigung Ihres ausgefallenen Fluges haben.
Bei Flugausfällen wird grundsätzlich zwischen Eigenverschulden der Airline und außergewöhnlichen Umständen unterschieden. Demnach ist das Thema - Flug ausgefallen Entschädigung - vor allem dann relevant, wenn die Fluglinie selbst für die Annullierung verantwortlich ist.
Kein Anspruch auf Entschädigung besteht, wenn Sie die Airline mindestens 14 Tage vor Abflug über den Ausfall informiert hat und Ihnen eine annehmbare Alternative geboten hat. Zu den weiteren Grundvoraussetzungen für eine Entschädigung zählt, ob Ihr gecancelter Flug innerhalb der EU gestartet oder gelandet wäre. Da sich die meisten Fluggesellschaften trotz der rechtlichen Lage vor Entschädigungszahlungen sträuben, sollten Sie, sofern möglich, Ihre kompletten Buchungsunterlagen aufbewahren, den gestrichenen Flug auf der Anzeigetafel fotografieren und sich die Annullierung mitsamt der Ursache von der Airline schriftlich bestätigen lassen.
Sind alle Bedingungen erfüllt, stehen die Chancen für eine Entschädigungszahlung sehr gut. Die Höhe der Summe richtet sich dann nach der Entfernung Ihres Fluges. Während gestrichene Flüge bis 932 Meilen (1.500 km) mit 250 EUR entschädigt werden, können Sie bei Flügen mit einer Distanz von über 2175 Meilen (3.500 km) mit bis zu 600 EUR rechnen.
AirHelp ist die weltweit größte Organisation für Fluggastrechte, die Passagieren dabei hilft, eine Entschädigung für ihre verspätete, stornierte bzw. überbuchte Flüge zu erhalten.
Der Forderungsprozess verläuft bei uns einfach und stressfrei. Wenn Sie sich Ihrer Rechte nicht sicher sind, keine Zeit dafür haben oder einfach möchten, dass Ihre Forderung von Experten bearbeitet wird, kann AirHelp Ihnen gern dabei helfen, Ihnen zustehende Entschädigung zu erhalten.
Wir berechnen eine Gebühr nur im Erfolgsfall. Im Falle eines Misserfolges werden für unsere Kunden keine Kosten entstehen. Folglich können Sie Ihnren Anspruch auf Enstschädigung risikofrei überprüfen.
Wie können Sie erfahren, ob Sie eine Entschädigungsforderung für Ihren verspäteten oder annullierten Flug einreichen sollten? Obwohl das Gesetz kompliziert sein kann, ist es unsere Aufgabe, Ihnen damit zu helfen:
Verspätete Flüge : Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, wenn die Ankunftsverspätung Ihres Fluges mehr als 3 betrug .
Annullierte Flüge : Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, wenn Ihr Flug weniger als 14 Tage vor dem geplanten Flugdatum storniert wurde .
Nichtbeförderung : Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, wenn Sie nichtbefördert wurden, idem Ihnen Einsteigen an Bord abgesagt wurde - so lange Sie Ihren Platz nicht freiwillig aufgegeben haben.
Wir sollten jedoch beachten, dass die Fluggesellschaften im Falle der außergewöhnlichen Umstände nicht zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet sind. Zu den außergewöhnlichen Umständen gehören schlechtes Wetter, Reisebeschränkungen und Streiks bei der Flugsicherung. Obwohl diese Situationen zu Verspätungen und Annullierungen führen, ist es nicht von der Fluggesellschaft abhängig und deswegen kann in solchen Situationen keine Entschädigung erwartet werden.
Beachten Sie bitte, dass dies europäische Fluggastrechteverordnung ist und deswegen nur für Flüge gilt, die von einem EU-Flughafen abfliegen, oder für Flüge, die mit einer europäischen Fluggesellschaft in der EU landen. Die folgende Tabelle macht deutlich, welche Flüge umfasst sind:
Flugentfernung | Entschädigung |
---|---|
Flüge mit der Entfernung weniger als 1,500 km | bis zu €250 pro Person |
EU-Inlandsflüge mit der Entfernung mehr als 1,500 km | bis zu €400 pro Person |
nicht EU-Inlandsflüge mit der Entfernung 1,500 - 3,500 km | Up to €400 per person |
nicht EU-Inlandsflüge mit der Entfernung mehr als 3,500 km | bis zu 600 € (abzgl. Erfolgsprovision) pro Person |
In der Tabelle sind Werte in € gemäß EC 261 angegeben
Unter bestimmten Umständen kann jedoch der Entschädigungsbetrag von den oben angegebenen Standardbeträgen abweichen. Der einfachste Weg, um zu erfahren, welcher Betrag Ihnen zusteht, ist die Verwendung unseres Entschädigungsprüfers .
Wenn Ihr Flug verspätet bzw. annulliert wurde, sollten Sie folgende Schritte unternehmen:
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AirHelp ist Mitglied in der Association of Passenger Rights Advocates (APRA), dem Verband der Organisationen zur Durchsetzung von Fluggastrechten, der sich für die Förderung und den Schutz der Rechte von Fluggästen stark macht.
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