Unwetter, Streiks, technische Defekte: Es gibt zahlreiche Gründe, warum ein Flug verspätet startet und Reisende warten müssen. Wenn Sie jedoch gleich mehrere Stunden später als vorgesehen am Zielort ankommen oder gar Ihren Anschlussflug verpassen, haben Sie in vielen Fällen Anspruch auf Entschädigung. Entscheidend sind nach geltendem Recht die Ursache sowie die Dauer der Verspätung. Kommen Sie mindestens drei Stunden später als geplant am Zielflughafen an und liegt die Verantwortung nachgewiesenermaßen bei der Fluggesellschaft, dann stehen Ihnen Ausgleichszahlungen von bis zu 600 EUR zu. Leider wissen viele Passagiere nicht, dass sie über einen ganzen Katalog an Fluggastrechten verfügen. Innerhalb der Europäischen Union werden diese Rechte durch die EU-Fluggastrechteverordnung EG 261 geregelt.
Im Jahr 2004 einigte sich das Europaparlament erstmals über eine Verordnung zum Thema Entschädigung Verspätung Flugzeug. Darin sind Fluggastrechte für alle EU-Flüge und Flüge europäischer Airlines verankert. Neben den 27 EU-Staaten werden auch EWR-Staaten, das Vereinigte Königreich, die Schweiz, die Azoren, Madeira, die Kanarischen Inseln sowie die französischen Überseegebiete zur EU gezählt.
Die Fluggastrechte gelten nicht nur für Verspätungen, sondern auch für annullierte Flüge, verlorenes oder verspätet angekommenes Gepäck und Nichtbeförderung. Hier legt die EU klar fest, in welchen Fällen Sie Anspruch auf eine Entschädigung haben und wie die Summen dafür gestaffelt sind. Die Grundvoraussetzungen sind folgende: Sie kommen mindestens drei Stunden später als geplant an, obwohl sie rechtzeitig eingecheckt haben, die Airline ist für die Verspätung verantwortlich und Ihr Flug ist innerhalb der EU gestartet oder gelandet. In Deutschland können Sie Ihren Anspruch auf Entschädigung sogar noch rückwirkend für die vergangenen drei Jahre überprüfen, in einigen anderen europäischen Länder sogar mehr.
AirHelp vertritt dabei kompetent und unbürokratisch Ihren Fall. Nutzen Sie unser Online-Prüfverfahren, wo Sie anhand Ihrer Fluginformationen innerhalb weniger Minuten Ihren Entschädigungsanspruch prüfen lassen können - kostenlos und unverbindlich.
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Keine Entschädigung, keine Gebühr
AirHelp ist die weltweit größte Organisation für Fluggastrechte, die Passagieren dabei hilft, eine Entschädigung für ihre verspätete, stornierte bzw. überbuchte Flüge zu erhalten.
Der Forderungsprozess verläuft bei uns einfach und stressfrei. Wenn Sie sich Ihrer Rechte nicht sicher sind, keine Zeit dafür haben oder einfach möchten, dass Ihre Forderung von Experten bearbeitet wird, kann AirHelp Ihnen gern dabei helfen, Ihnen zustehende Entschädigung zu erhalten.
Wir berechnen eine Gebühr nur im Erfolgsfall. Im Falle eines Misserfolges werden für unsere Kunden keine Kosten entstehen. Folglich können Sie Ihnren Anspruch auf Enstschädigung risikofrei überprüfen.
Wie können Sie erfahren, ob Sie eine Entschädigungsforderung für Ihren verspäteten oder annullierten Flug einreichen sollten? Obwohl das Gesetz kompliziert sein kann, ist es unsere Aufgabe, Ihnen damit zu helfen:
Verspätete Flüge : Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, wenn die Ankunftsverspätung Ihres Fluges mehr als 3 betrug .
Annullierte Flüge : Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, wenn Ihr Flug weniger als 14 Tage vor dem geplanten Flugdatum storniert wurde .
Nichtbeförderung : Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, wenn Sie nichtbefördert wurden, idem Ihnen Einsteigen an Bord abgesagt wurde - so lange Sie Ihren Platz nicht freiwillig aufgegeben haben.
Wir sollten jedoch beachten, dass die Fluggesellschaften im Falle der außergewöhnlichen Umstände nicht zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet sind. Zu den außergewöhnlichen Umständen gehören schlechtes Wetter, Reisebeschränkungen und Streiks bei der Flugsicherung. Obwohl diese Situationen zu Verspätungen und Annullierungen führen, ist es nicht von der Fluggesellschaft abhängig und deswegen kann in solchen Situationen keine Entschädigung erwartet werden.
Beachten Sie bitte, dass dies europäische Fluggastrechteverordnung ist und deswegen nur für Flüge gilt, die von einem EU-Flughafen abfliegen, oder für Flüge, die mit einer europäischen Fluggesellschaft in der EU landen. Die folgende Tabelle macht deutlich, welche Flüge umfasst sind:
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Flugentfernung | Entschädigung |
---|---|
Flüge mit der Entfernung weniger als 1,500 km | bis zu €250 pro Person |
EU-Inlandsflüge mit der Entfernung mehr als 1,500 km | bis zu €400 pro Person |
nicht EU-Inlandsflüge mit der Entfernung 1,500 - 3,500 km | Up to €400 per person |
nicht EU-Inlandsflüge mit der Entfernung mehr als 3,500 km | bis zu 600 € (abzgl. Erfolgsprovision) pro Person |
In der Tabelle sind Werte in € gemäß EC 261 angegeben
Unter bestimmten Umständen kann jedoch der Entschädigungsbetrag von den oben angegebenen Standardbeträgen abweichen. Der einfachste Weg, um zu erfahren, welcher Betrag Ihnen zusteht, ist die Verwendung unseres Entschädigungsprüfers .
Wenn Ihr Flug verspätet bzw. annulliert wurde, sollten Sie folgende Schritte unternehmen:
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AirHelp ist bekannt aus:
AirHelp ist Mitglied in der Association of Passenger Rights Advocates (APRA), dem Verband der Organisationen zur Durchsetzung von Fluggastrechten, der sich für die Förderung und den Schutz der Rechte von Fluggästen stark macht.
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