Wir kennen das nur zu gut: ein Wirrwarr an Regelungen, komplizierte Gabelflüge und Chaos am Gate. All das zerrt an den Nerven und bewirkt, dass Sie aus Angst vor zu viel Papierkram oder hohen Kosten auf Ihren Entschädigungsanspruch verzichten. Dabei kennen 85 Prozent der EU-Passagiere ihre Rechte gar nicht. Und das, obwohl Sie seit Inkrafttreten der europäischen Fluggastrechteverordnung im Jahr 2005 eine ganze Palette an Rechten besitzen, die AirHelp für Sie einfordern kann. Ihre Fluggastrechte können Sie bei uns sogar für Flüge prüfen lassen, die bis zu drei Jahre zurückliegen. Grundsätzlich haben Sie bei Flugausfällen oder Verspätungen, die von der Fluggesellschaft verschuldet sind, ein Recht auf Entschädigung. Auch bei verpassten Anschlussflügen, Nichtbeförderung und Gepäckverspätungen hilft AirHelp.
Ist eine Entschädigung Flug in Ihrem konkreten Fall möglich? Von der Fluggastrechteverordnung EG 261 sind Flüge betroffen, die in der EU landen oder starten beziehungsweise von einer europäischen Fluggesellschaft durchgeführt werden. Neben den 27 EU-Staaten umfasst die Verordnung auch Island, Norwegen, das Vereinigte Königreich, die Schweiz, die Azoren, Madeira, die Kanarischen Inseln sowie die französischen Überseegebiete. Wenn Sie mehr als drei Stunden verspätet am Zielflughafen landen, haben Sie ein Recht auf Entschädigung.
Dank der EU-Fluggasrechteverordnung sind Sie als Fluggast mittlerweile großzügig abgesichert. Verspätungen, Ausfälle und ähnliches müssen jedoch von der Fluggesellschaft verschuldet worden sein. Bei außergewöhnlichen Umständen wie Unwetter, Streiks oder medizinischen Notfällen haben Sie keinen Anspruch auf Entschädigungszahlungen.
Seit 2013 ist AirHelp für Sie da, um Sie professionell gegenüber den Fluggesellschaften zu vertreten. Wir klären Fluggäste über Ihre Rechte auf und helfen ihnen dabei diese auch durchzusetzen. Denn als Passagier haben Sie beispielsweise innerhalb der Europäischen Union Anspruch auf bis zu 600 EUR Entschädigung. Die endgültige Summe richtet sich unter anderem nach der Länge der zurückgelegten Strecke.
AirHelp ist die weltweit größte Organisation für Fluggastrechte, die Passagieren dabei hilft, eine Entschädigung für ihre verspätete, stornierte bzw. überbuchte Flüge zu erhalten.
Der Forderungsprozess verläuft bei uns einfach und stressfrei. Wenn Sie sich Ihrer Rechte nicht sicher sind, keine Zeit dafür haben oder einfach möchten, dass Ihre Forderung von Experten bearbeitet wird, kann AirHelp Ihnen gern dabei helfen, Ihnen zustehende Entschädigung zu erhalten.
Wir berechnen eine Gebühr nur im Erfolgsfall. Im Falle eines Misserfolges werden für unsere Kunden keine Kosten entstehen. Folglich können Sie Ihnren Anspruch auf Enstschädigung risikofrei überprüfen.
Wie können Sie erfahren, ob Sie eine Entschädigungsforderung für Ihren verspäteten oder annullierten Flug einreichen sollten? Obwohl das Gesetz kompliziert sein kann, ist es unsere Aufgabe, Ihnen damit zu helfen:
Verspätete Flüge : Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, wenn die Ankunftsverspätung Ihres Fluges mehr als 3 betrug .
Annullierte Flüge : Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, wenn Ihr Flug weniger als 14 Tage vor dem geplanten Flugdatum storniert wurde .
Nichtbeförderung : Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, wenn Sie nichtbefördert wurden, idem Ihnen Einsteigen an Bord abgesagt wurde - so lange Sie Ihren Platz nicht freiwillig aufgegeben haben.
Wir sollten jedoch beachten, dass die Fluggesellschaften im Falle der außergewöhnlichen Umstände nicht zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet sind. Zu den außergewöhnlichen Umständen gehören schlechtes Wetter, Reisebeschränkungen und Streiks bei der Flugsicherung. Obwohl diese Situationen zu Verspätungen und Annullierungen führen, ist es nicht von der Fluggesellschaft abhängig und deswegen kann in solchen Situationen keine Entschädigung erwartet werden.
Beachten Sie bitte, dass dies europäische Fluggastrechteverordnung ist und deswegen nur für Flüge gilt, die von einem EU-Flughafen abfliegen, oder für Flüge, die mit einer europäischen Fluggesellschaft in der EU landen. Die folgende Tabelle macht deutlich, welche Flüge umfasst sind:
Flugentfernung | Entschädigung |
---|---|
Flüge mit der Entfernung weniger als 1,500 km | bis zu €250 pro Person |
EU-Inlandsflüge mit der Entfernung mehr als 1,500 km | bis zu €400 pro Person |
nicht EU-Inlandsflüge mit der Entfernung 1,500 - 3,500 km | Up to €400 per person |
nicht EU-Inlandsflüge mit der Entfernung mehr als 3,500 km | bis zu 600 € (abzgl. Erfolgsprovision) pro Person |
In der Tabelle sind Werte in € gemäß EC 261 angegeben
Unter bestimmten Umständen kann jedoch der Entschädigungsbetrag von den oben angegebenen Standardbeträgen abweichen. Der einfachste Weg, um zu erfahren, welcher Betrag Ihnen zusteht, ist die Verwendung unseres Entschädigungsprüfers .
Wenn Ihr Flug verspätet bzw. annulliert wurde, sollten Sie folgende Schritte unternehmen:
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AirHelp ist bekannt aus:
AirHelp ist Mitglied in der Association of Passenger Rights Advocates (APRA), dem Verband der Organisationen zur Durchsetzung von Fluggastrechten, der sich für die Förderung und den Schutz der Rechte von Fluggästen stark macht.
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