Ein Gerichtsentscheid bestätigt, dass technische Probleme keine ausserordentliche Umstände sind
Endlich. Es gibt good news für alle Flugpassagiere. Der Missbrauch der Ausrede „ausserordentliche Umstände“ von Fluggesellschaften hat ein Ende. Der oberste Britische Gerichtshof hat kürzlich einen Fall abgelehnt, bei dem Jet2.com bei einem verspäteten Flug technische Probleme als ausserordentliche Umstände geltend gemacht hat. Nach einem langen Prozess wurde entschieden, dass Ronald Huzar Anspruch hat auf eine Entschädigung wegen einer Verspätung von 27 Stunden, welche er auf einem Flug von Málaga nach Manchester im Jahr 2011 erlitten hatte.
Dieser Entscheid eines Berufungsgerichtes bezüglich Entschädigungszahlung wegen einer durch technische Probleme verursachten Verspätung kann als Durchbruch bezeichnet werden und zwingt nun hoffentlich die Fluggesellschaften, Ihre Verantwortung diesbezüglich wahrzunehmen. Technische Probleme sind keine ausserordentlichen Umstände. Wir haben es immer gewusst – und jetzt wurde es von höchster gerichtlicher Ebene bestätigt. Für die Airlines ist dieses Urteil bindend!
Ronald Huzar hat seinen Kampf am Bezirksgericht in Manchester begonnen, welches zu seinen Gunsten entschieden hatte. Jet2.com hat den Fall weitergezogen bis vor den obersten Gerichtshof. Dort wurde gegen die Fluggesellschaft entschieden und dem Passagier eine Entschädigungszahlung von 600 € zugesprochen für die Verspätung seines Fluges.
Gemäss den Erfahrungen von AirHelp werden von den Fluggesellschaften technische Probleme als häufigster Grund von Verspätung oder Annullierungen angegeben. 80% aller Entschädigungsforderungen wegen technischer Probleme, die in den letzten drei Monaten von AirHelp an Fluggesellschaften gestellt wurden, haben dieselben in erster Analyse abgelehnt. Dies ist bestürzend!
Sollte auch Ihre Forderung bei der Fluggesellschaft wegen technischer Probleme abgelehnt worden sein, zögern Sie nicht und schicken Sie Ihren Fall an AirHelp (www.airhelp.de). Dies gilt für alle Fälle in den letzten zwei Jahren und für alle Flüge, welche in der EU (plus Schweiz) gestartet sind und für sämtliche Flüge mit einer EU Fluggesellschaft, welche in der EU (plus Schweiz) gelandet sind.
Prüfen Sie kostenlos, ob Sie einen Anspruch auf Schadensersatz haben, falls Ihr Flug innerhalb der letzten 3 Jahre verspätet / überbucht war oder wenn Ihr Flug annulliert wurde. Wir fordern in Ihrem Namen einfach und bequem bis zu 600 € Entschädigung (abzgl. Erfolgsprovision) von Ihrer Airline ein.
85 % der Fluggäste kennen ihre Rechte nicht. Lassen Sie sich nicht lumpen.
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