Erstattung, Rückerstattung und Entschädigung: Swiss Airlines
Waren Sie von Flugverspätungen oder -stornierungen von Swiss International Air Lines betroffen? Wenn ja, Sie können bis zu 600 € pro Person erhalten.
Laut dem neuesten Pünktlichkeitsbericht zu Swiss International Air Lines gab es in den letzten 24 Stunden 750 Abflüge, von denen 69.20% pünktlich abgeflogen sind.
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Swiss International Air Lines: Heute annullierte Flüge
Obwohl es sich bei Swiss International Air Lines nicht um eine europäische Fluggesellschaft handelt, unterliegt sie bei jedem Flug in Europa europäischen Vorschriften. Dies ist eine gute Nachricht für jeden Fluggast, der von einer Flugannullierung betroffen ist, da bei einer kurzfristigen Annullierung eines Flugs, der in Europa startet, womöglich eine angemessene Entschädigung von Swiss International Air Lines gefordert werden kann.
Bei jeder Annullierung durch Swiss International Air Lines wird Ihnen entweder ein Alternativflug zu Ihrem Zielflughafen oder eine vollständige Rückerstattung angeboten, wenn Sie dies bevorzugen. Wenn ein Flug jedoch weniger als 14 Tage vor dem planmäßigen Abflug von einem europäischen Flughafen annulliert wurde, haben Passagiere gemäß EU-Recht möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 € pro Person.
Wenn Swiss International Air Lines Ihnen einen alternativen Flug mit sehr ähnlicher Ankunftszeit wie Ihr ursprünglicher Flug anbieten konnte, steht Ihnen leider keine Entschädigung zu. Die Fluggesellschaft wäre auch dann von der Zahlung einer Entschädigung befreit, wenn außergewöhnliche Umstände die Annullierung erforderlich gemacht haben. Dieser Begriff beinhaltet alles, was außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft liegt, z. B. schlechtes Wetter, ein medizinischer Notfall oder irgendeine Störung am Flughafen, die für Beeinträchtigungen sorgt.
Da es diese Ausnahmen gibt, können Sie am einfachsten überprüfen, ob Sie eine von Swiss International Air Lines Flugentschädigung wegen Stornierung fordern können, indem Sie unseren kostenlosen Entschädigungsrechner verwenden.
Swiss International Air Lines Entschädigung bei Flugverspätung
Wenn Ihr Flug von einem europäischen Flughafen gestartet ist und Verspätung hatte, sollten Sie prüfen, ob Swiss International Air Lines Ihnen womöglich eine Entschädigung für die Flugverspätung schuldet. Grund dafür ist ein EU-Recht, das Fluggästen ermöglicht, bei Verspätungen von 3 Stunden oder mehr unter Umständen bis zu 600 € Entschädigung pro Person von der Fluggesellschaft zu fordern.
Es spielt keine Rolle, wohin Sie geflogen sind – es zählt nur Ihre Ankunftszeit. Für die Entschädigung ist die Uhrzeit, zu der Sie Ihren Zielflughafen erreicht haben, von Bedeutung, und nicht die Abflugzeit. Das heißt, selbst wenn Sie eigentlich pünktlich gestartet sind, aber mehr als 3 Stunden zu spät am Zielflughafen angekommen sind, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Entschädigung.
Ein wichtige Ausnahme bilden Flugverspätungen von Swiss International Air Lines, die durch außergewöhnliche Umstände verursacht wurden. Dies bezieht sich auf Situationen, auf die die Fluggesellschaft keinen Einfluss nehmen kann. Häufige Beispiele sind Verspätungen durch schlechtes Wetter oder einen Streik der Flugsicherung. Da die Fluggesellschaft diese Verspätungen nicht verhindern kann, wird in solchen Fällen keine Entschädigung gezahlt.
Wenn die Verspätung jedoch auf einen Umstand zurückzuführen ist, auf den Einfluss genommen werden kann – beispielsweise ein Streik des Swiss International Air Lines-Personals oder ein Wartungsproblem – können Sie eine Forderung auf Entschädigung für die Verspätung von Swiss International Air Lines einreichen.
Welche Fluggastrechte sind durch EU-Bestimmungen abgedeckt?
Die europäischen Fluggastrechte, zusammen gefasst unter EG 261, gehören zu den umfassendsten der Welt. Ziel ist, dass Fluggesellschaften wie Swiss International Air Lines ihre Passagiere angemessen betreuen und diese im Falle von Reisebeeinträchtigungen durch Flugverspätungen, Annullierungen oder Überbuchungen entsprechend entschädigen.
Alle Passagiere, deren Abflughafen innerhalb Europas liegt, sind durch die EU-Verordnung EG 261 geschützt. Da es sich bei Swiss International Air Lines jedoch nicht um eine europäische Fluggesellschaft handelt, muss sie keine Entschädigung nach EG 261 zahlen, wenn sie außerhalb Europas fliegt, oder sogar für Flüge nach Europa, wenn der Abflughafen außerhalb der EU liegt.
Welche Swiss International Air Lines-Flüge werden durch EG 261 abgedeckt?
Abgedeckt durch EG 261 | |
---|---|
Flüge ab EU-Flughäfen | ✔️ Ja |
Flüge, die an EU-Flughäfen ankommen | ❌ Nein |
Höhe der Flugentschädigung durch Swiss International Air Lines?
Entfernung | Entschädigung |
---|---|
Alle Flüge bis 1.500 km | Bis zu 250 € pro Person |
Flüge innerhalb der EU über 1.500 km | Bis zu 400 € pro Person |
Flüge außerhalb der EU zwischen 1.500 km und 3.500 km | Bis zu 400 € pro Person |
Flüge außerhalb der EU über 3.500 km | Bis zu 600 € pro Person |
Werte in der Tabelle in € gemäß EG 261
Alle zahlenden Passagiere werden durch EG 261 gleichermaßen geschützt. Es spielt keine Rolle, woher ein Fluggast stammt, ob es sich um einen Erwachsenen oder ein Kind handelt oder wie viel für das Ticket bezahlt wurde – die Entschädigungsbeträge sind gleich.
Wie bei jedem Gesetz gibt es Ausnahmen und besondere Umstände, die sich darauf auswirken können, wie viel Entschädigung im Einzelfall gefordert werden kann. AirHelp hilft Ihnen bei der Überprüfung Ihrer möglichen Entschädigung. Nutzen Sie hierfür unseren kostenlosen Entschädigungsrechner.
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