WM 2018: Flugverspätungen und -ausfälle in Russland in Echtzeit verfolgen
Bern, 22. Juni 2018. Anlässlich der Fußball-WM in Russland hat das weltweit führende Fluggasthelfer-Portal, AirHelp, eine hilfreiche Zielseite veröffentlicht, auf der Reisende in Echtzeit die Anzahl an Flugverspätungen und -ausfällen an den Airports der elf Austragungsstätten verfolgen können. Darüber hinaus lässt sich dort überprüfen, ob ein verspäteter Flug zu einer Entschädigung berechtigt:
https://www.airhelp.com/en/russia-delay/
Dirk Busse, Marketing VP von AirHelp, kommentiert die Veröffentlichung der Seite:
“Millionen Fußballfans werden während der WM nach Russland fliegen und es wird zwangsweise zu Problemen im Flugverkehr kommen. Passagiere, die von Flugverspätungen oder -ausfällen betroffen sind, haben unter Umständen Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von bis zu 600 Euro pro Person. Doch viele Reisende kennen ihre Rechte gar nicht. So verzichten Fluggäste weltweit auf eine Entschädigungssumme in Höhe von rund 5 Milliarden Euro – jedes Jahr.
Mit unserer neuen Landingpage wollen wir einmal mehr aufzeigen, wie viele Flüge eigentlich verspätet sind oder sogar ausfallen. Außerdem wollen wir auf diesem Weg das Bewusstsein für die europäischen Passagierrechte stärken. Daher veröffentlichen wir auch Daten dazu, wie viele dieser verspäteten und ausgefallenen Flüge zu einer Entschädigungszahlung berechtigen. Fluggäste, die von Flugausfällen oder -verspätungen betroffen sind, sollten unbedingt prüfen, ob sie Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung durch die verantwortliche Airline haben. Wir von AirHelp unterstützen Passagiere dabei, ihr Recht durchzusetzen und ziehen wenn nötig auch für sie vor Gericht.”
Flugprobleme: Diese Rechte haben Passagiere
Im Falle eines verspäteten oder ausgefallenen Fluges sowie bei einer Nichtbeförderung aufgrund einer Überbuchung, haben Reisende unter anderem Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung in Höhe von bis zu 600 Euro pro Person. Die Voraussetzung dafür ist, dass der Start- oder Zielflughafen innerhalb der EU liegt und, im Falle von Letzterem, die durchführende Fluggesellschaft ihren Sitz in der EU hat. Der Grund für die Verzögerung im Flugbetrieb muss durch die Airline verschuldet sein. Das Recht auf finanzielle Entschädigung kann innerhalb von drei Jahren ab dem verspäteten Flugtermin eingefordert werden, ansonsten verjährt dieser Anspruch.
Außergewöhnliche Umstände wie Unwetter oder medizinische Notfälle bewirken, dass die ausführende Airline von der Kompensationspflicht befreit wird.
85 % der Fluggäste kennen ihre Rechte nicht. Lassen Sie sich nicht lumpen.
AirHelp ist bekannt aus: