So fordern Sie Ihre Flugverspätung Entschädigung Pauschalreise ein

Der lang ersehnte Urlaub steht an, und um diesen möglichst unbeschwert genießen zu können, haben Sie eine Pauschalreise gebucht. Doch auch bei einer Pauschalreise, kann es zu einigen Schwierigkeiten kommen, die einem die wohlverdiente Erholung so richtig vermiesen können. Kommt es zu einer Flugverspätung oder einem Flugausfall, sind viele Pauschalreisende verunsichert, an wen Sie sich wenden sollen, um ihre Flugverspätung Entschädigung Pauschalreise einzufordern: Reiseveranstalter oder Fluggesellschaft?

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Reiseveranstalter oder Fluggesellschaft? Fluggesellschaft!

Prinzipiell ist beides möglich. Wir von AirHelp empfehlen Ihnen allerdings, bei einer Flugverspätung von mehr als drei Stunden oder einem Flugausfall Ihre Entschädigung direkt bei der Fluggesellschaft einzufordern. Wieso? Nun, die Fluggesellschaft ist an die EU-Verordnung EG 261 gebunden. Diese sichert Ihnen als Fluggast umfangreiche Rechte zu, weshalb Sie Anspruch auf eine deutlich höhere Entschädigung haben- bis zu 600  (abzgl. Erfolgsprovision). Auch wenn Sie eine Pauschalreise gebucht haben, haben Sie dieselben Rechte wie alle anderen Fluggäste auch.

Das bedeutet allerdings nicht, dass die Fluggesellschaft besonders erfreut sein wird über Ihre Klage. Oft ignorieren Fluggesellschaft Sie einfach, auch wenn Sie im Recht sind. Aber keine Sorge, AirHelp greift Ihnen bei diesem komplizierten bürokratischen Vorgang gerne unter die Arme.

Trotzdem sollten Sie Ihren Reiseveranstalter auf jeden Fall über die Verzögerung informieren. Sie haben auch dem Reiseveranstalter gegenüber Anspruch auf Entschädigung. Jedoch orientieren diese sich meistens an der sogenannten Frankfurter Tabelle.


Was besagt die Frankfurter Tabelle?

Die Tabelle fasst die Urteile des Landgerichts Frankfurt zum Thema Reiserecht zusammen. Wichtig zu wissen ist, dass die meisten Reiseveranstalter sich bei Reiseschwierigkeiten daran orientieren. Sie zeigt, wie viel Geld Sie bei welchen Reisemängeln in etwa als Entschädigung verlangen können. Allerdings gilt die Tabelle nur als Orientierung, weder Ihr Reiseveranstalter noch die Gerichte sind rechtlich an die Frankfurter Tabelle gebunden.


Wir empfehlen: Fordern Sie Ihre Entschädigung bei der Fluggesellschaft ein

Auch wenn Sie die Flüge Ihrer Pauschalreise nicht direkt bei der Fluggesellschaft gebucht haben, ist diese trotzdem dafür verantwortlich, wenn Sie eine Flugverspätung oder einen Flugausfall erleben. Deshalb sollten Sie dort Ihre Entschädigung einfordern- bis zu 600 (abzgl. Erfolgsprovision). Einzige Ausnahme: Die Verzögerung ist auf „außergewöhnliche Umstände“ zurückzuführen, wie z.B. politische Unruhen oder schlechtes Wetter.

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Steht Ihnen bei Ihrer Flugverspätung Pauschalreise eine Entschädigung zu?

Unter welchen Umständen steht Ihnen Flugverspätung Entschädigung Pauschalreise gemäß EU- Verordnung EG 261 zu? Sehen Sie selbst:

  • Sie haben Ihr Ziel mehr als 3 Stunden verspätet erreicht.

  • Sie haben am Flughafen rechtzeitig eingecheckt.

  • Die Verspätung ist nicht länger als drei Jahre her.

  • Die Verantwortung für die Verspätung liegt bei der Fluggesellschaft.

  • Der Flug ist innerhalb der EU gestartet (dabei spielt die Fluggesellschaft keine Rolle) oder gelandet (Voraussetzung ist, dass die Fluggesellschaft ihren Sitz in der EU hat).


Auf einen Blick: Was tun bei einer Flugverspätung bei einer Pauschalreise?

Sie haben jetzt alle Informationen, die Sie benötigen, um eine Entschädigung für Ihre Flugverspätung im Rahmen Ihrer Pauschalreise von der Fluggesellschaft zu verlangen. Allerdings sind wir bei AirHelp uns bewusst, dass es schwierig sein kann, sich alle Sachen zu merken, die man bei einer Flugstörung beachten sollte. Deshalb haben wir eine Übersicht für Sie zusammengestellt, damit Sie auf einen Blick sehen, was Sie tun sollten, wenn Sie von einer Flugverspätung betroffen sind.

  • Bewahren Sie Ihre Bordkarte und andere Reisedokumente auf.

  • Lassen Sie sich die Ursache der Verspätung vom Bodenpersonal schriftlich bestätigen.

  • Notieren Sie sich die tatsächliche Ankunftszeit an Ihrem Zielflughafen.

  • Unterschreiben Sie nichts und nehmen Sie keine Angebote an, wenn Sie dadurch auf Ihre Fluggastrechte verzichten.

  • Überprüfen Sie mit AirHelp, ob Sie Anspruch auf eine Entschädigung haben.

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AirHelp ist Mitglied in der Association of Passenger Rights Advocates (APRA), dem Verband der Organisationen zur Durchsetzung von Fluggastrechten, der sich für die Förderung und den Schutz der Rechte von Fluggästen stark macht.

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