Laudamotion verpasst den Start in Zürich: Diese Rechte besitzen Passagiere

Laudamotion verpasst den Start in Zürich: Diese Rechte besitzen Passagiere

Letzte Aktualisierung: 16. März 2021
  • Laudamotion streicht ihr für Juni geplantes Flugangebot aus Zürich
  • Betroffene Passagiere haben unter Umständen Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung in Höhe von bis zu 600 Euro pro Person und pro Flug

Wien, 14. Mai 2018. Die Ryanair-Tochter Laudamotion gab aktuell bekannt, dass sie ihr Flugangebot aus Zürich mangels fehlender Flugzeuge streichen muss. Was betroffene Passagiere nun beachten müssen, erklärt Christian Nielsen, Chef der Rechtsabteilung des weltweit führenden Fluggastrechte-Portals, AirHelp (www.AirHelp.com):

“Laudamotion muss noch vor dem geplanten Betriebsstart ihr Angebot aus Zürich aus ihrem Programm nehmen, da der Airline zu wenige Flugzeuge zur Verfügung stehen. Betroffene Passagiere haben für die Direktflüge nach Spanien oder Italien unter Umständen Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung in Höhe von bis zu 400 Euro pro Person und pro Flug. Dieser Fall tritt ein, wenn die Airline den Passagier weniger als zwei Wochen vor dem geplanten Flugtermin über den Ausfall des Fluges informiert.

Reisende, die durch den Ausfall einen Anschlussflug verpassen, haben unter Umständen sogar Anspruch auf eine Entschädigung auf bis zu 600 Euro steigen. Die Voraussetzung dafür ist, dass die Gesamtfluglänge mehr als 3.500 Kilometer beträgt. Zusätzlich muss die Airline jedem betroffenen Passagier eine Alternativbeförderung anbieten oder die volle Auszahlung des Ticketpreises veranlassen.

Betroffene Fluggäste müssen dabei genau darauf achten, wann sie über die Streichung ihres Fluges benachrichtigt werden. Diese Benachrichtigung durch die Airline muss an jeden Passagier einzeln erfolgen. Eine Generalankündigung reicht nicht aus. Wir von AirHelp unterstützen Passagiere dabei, ihr Recht durchzusetzen und ziehen wenn nötig auch für sie vor Gericht.”

Flugprobleme: Diese Rechte haben Passagiere

Flugausfälle und -verspätungen können zu Entschädigungszahlungen in Höhe von bis zu 600 Euro pro Fluggast berechtigen. Die Höhe der Entschädigungszahlung berechnet sich aus der Länge der Flugstrecke. Der rechtmäßige Entschädigungsanspruch ist abhängig von der tatsächlichen Verspätungsdauer am Ankunftsort sowie dem Grund für den ausgefallenen oder verspäteten Flug. Betroffene Passagiere können ihren Entschädigungsanspruch rückwirkend durchsetzen, bis zu drei Jahre nach ihrem Flugtermin.

Außergewöhnliche Umstände wie Streiks des Flughafenpersonals, Unwetter oder medizinische Notfälle können bewirken, dass die ausführende Airline von der Kompensationspflicht befreit wird.

Weitere Informationen stehen unter folgendem Link bereit: https://www.airhelp.com/de/ihre-rechte.

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