AirHelp+ Servicekatalog
1. EINLEITUNG
Der AirHelp+ Servicekatalog umfasst alle AirHelp+ Services, die Ihnen im Rahmen Ihrer AirHelp+ Mitgliedschaft zustehen.
Die AirHelp+ Services unterliegen den Nutzungsbedingungen, der Datenschutzerklärung sowie servicespezifischen Bedingungen der von AirHelp beauftragten Drittparteien, wie unten angegeben. Es gelten unsere Gebühren. Da einige AirHelp+ Services durch von AirHelp beauftragten Drittparteien zur Verfügung gestellt werden, können sich bestimmte Merkmale und Verfügbarkeiten von Zeit zu Zeit ändern.
Wenn Sie Fragen, Zweifel oder Bedenken haben, kontaktieren Sie uns bitte unter [email protected] oder lesen Sie unsere FAQ.
2. DEFINITIONEN
Der AirHelp+ Service Katalog unterliegt den Definitionen unserer Nutzungsbedingungen.
3. MITGLIEDSCHAFTSVARIANTEN UND IHRE INHALTE
AirHelp+ bietet verschiedene Mitgliedschaftsvarianten an. Nicht jede Mitgliedschaft beinhaltet alle Leistungen und Features, die im Katalog aufgeführt sind. Jede Mitgliedschaftsvariante enthält ihre eigene Kombination der AirHelp+ Services und Features sowie etwaige Nutzungsbeschränkungen. Sie können AirHelp+ direkt über die AirHelp Website erwerben oder durch einen Partner von AirHelp wie ein Online-Reisebüro oder anderen Partner.
Die aktuell verfügbaren Mitgliedschaftsvarianten und Preise finden Sie auf der AirHelp Website unter AirHelp+ page und unsere Gebühren.
Wenn Sie bereits AirHerlp+ Mitglied sind, eine ältere Variante erworben haben oder diese durch einen unserer Partner, z.B. durch ein Online-Reisebüro erworben haben, kann Ihre Mitgliedschaft von den aktuellen Varianten auf unserer Website abweichen.
Sie können die konkreten Vorteile und Leistungen Ihrer AirHelp+ Mitgliedschaft in Ihrer Bestätigungs-E-Mail oder im Bereich „Tarif und Vorteile“ Ihres AirHelp+ Dashboards einsehen. Alternativ können Sie uns auch eine E-Mail an [email protected] senden.
4. ENTSCHÄDIGUNGSDIENSTLEISTUNG
AirHelp+-Mitglieder haben Anspruch auf die Entschädigungsdienstleistung, wie in den Nutzungsbedingungen beschrieben. Bei einer Jahresmitgliedschaft ist die Nutzung der Entschädigungsdienstleistung auf einen Ersatzanspruch pro Monat und insgesamt zwölf (12) pro Kalenderjahr beschränkt.
In Übereinstimmung mit den Nutzungsbedingungen gibt AirHelp keine Garantie oder Zusicherung, dass Sie eine Flugentschädigung erhalten werden. AirHelp entscheidet nach eigenem Ermessen, wie und wann es den Entschädigungsdienst entsprechend den Nutzungsbedingungen anbietet, und ein Mitglied hat keinen Anspruch auf Rückerstattung seiner Gebühr für die Mitgliedschaft, wenn AirHelp entscheidet, eine Forderung nicht weiterzuverfolgen. Sie erkennen an, dass AirHelp nach eigenem Ermessen entscheidet, ob es Forderungen im Rahmen weniger entwickelter Fluggastrechte verfolgt oder nicht, insbesondere wenn eine Forderung nicht unter die Bestimmungen von EG 261 oder UK 261 fällt.
5. FLUGSTATUS
Mitglieder haben freien Zugang zu den Flugstatusinformationen. Diese finden Sie auf Ihrem AirHelp+ Dashboard, der Mobilen App oder per E-Mail.
AirHelp übernimmt keine Garantie in Bezug auf die Zuverlässigkeit, Genauigkeit oder Richtigkeit der Flugstatusinformationen. Der angezeigte Flugstatus wird direkt von einer von AirHelp beauftragten Drittpartei eingeholt und ist unverbindlich. Die Mitglieder sind weiterhin an die ursprünglich geplanten Zeiten und Anweisungen jeder Fluggesellschaft und des Flughafens gebunden.
6. ZUSÄTZLICHER SCHUTZ
Allgemeines
Je nach Art der von Ihnen erworbenen AirHelp+ Mitgliedschaft stehen Ihnen die in diesem Abschnitt beschriebenen Zusatzschutzprodukte zur Verfügung.
AirHelps Rolle als VersicherungsvermittlerBitte beachten Sie, dass AirHelp keine Versicherungsgesellschaft ist. AirHelp arbeitet als registrierter Versicherungsvermittler gemäß den deutschen Vorschriften. AirHelp fungiert nicht selbst als Risikoträger, sondern übernimmt nur die Funktion eines Vermittlers.
Versicherer und VersicherungspoliceFür Zusatzschutzprodukte, die vor dem 1. April 2025 erworben wurden gilt die Hauptversicherungspolice „Flugverspätung bei Ankunft, Umleitung und/oder Annullierung“, der battleface Underwriting Services SRL im Namen von Eir Försäkring AB, welche an AirHelp als Hauptversicherungsnehmer ausgestellt wurde (Zertifikatsnummer: AHPLUS100010423); Wenn Sie eines unserer Zusatzschutzprodukte nach dem 1. April 2025 erworben haben, gilt die Hauptversicherungspolice „Flugverspätung bei Ankunft, Umleitung und/oder Annullierung“ von battleface Underwriting Services SRL im Namen von Eir Försäkring AB, welche an AirHelp als Hauptversicherungsnehmer ausgestellt wurde (Zertifikatsnummer: AHPLUS100010425).
Die Versicherungspolicen können Sie jederzeit von Ihrem AirHelp+ Dashboard herunterladen.
Nichtgenutzte Versicherungsunits, die Sie während der Laufzeit Ihrer Ihrer AirHelp+ Mitgliedschaft erhalten, können nicht in die nächste Laufzeitperiode übertragen werden.
Flugversicherung
Mit dem Zusatzschutzprodukt „Flugversicherung“ erhalten Sie eine feste Vergütung, wenn Ihr Flug verspätet, umgeleitet oder storniert wird.
Was ist abgedeckt?
Sie erhalten eine feste Summe von EUR 100, wenn Ihr Hin- oder Rückflug von folgendem betroffen ist:
Verspätung: Ihr Flug hat eine Verspätung von mehr als 3 Stunden an Ihrem Ankunftsziel
Umleitung: Ihr Flug wird zu einem anderen Flughafen als dem Zielflughafen umgeleitet
Stornierung: Ihr Flug wurde durch die Airline weniger als 28 Tage vor Ihrem geplanten Abflug storniert.
Wann sind Sie berechtig?
Sie haben eine aktive AiHelp+ Mitgliedschaft
Sie haben Ihre Reise mehr als 48 Stunden vor dem geplanten Abflug in Ihrem AirHelp+ Dashboard oder in der AirHelp Mobilen App registriert
Ihr Flug startet oder landet an einen offiziellen kommerziellen Flughafen, der einen IATA Code hat.
Handelt es sich um eine Verspätung, müssen Sie an Bord des Flugzeugs gewesen sein.
Wie machen Sie Ihren Anspruch geltend:
Benachrichtigen Sie uns innerhalb von 28 Tagen über die Verspätung, Umleitung oder Stornierung.
Legen Sie folgende Dokumente vor:
Buchungsnachweis (Buchungsbestätigung/ Boardingpass mit den Fluggastdaten, Flugroute und Flugdetails)
Jegliche Kommunikation mit der Fluggesellschaft zur Flugbeeinträchtigung
Eine Kopie Ihres Reisepasses, Personalausweises oder Führerscheins
Was ist nicht umfasst (besondere Ausschlusskriterien):
Stornierungen des Fluges durch die Fluggesellschaft von mehr als 28 Tage vor dem geplanten Abflug
Verpasste Anschlussflüge
Flugstornierungen durch Sie (den Kunden)
Gepäckversicherung
Mit dem Zusatzschutzprodukt „Gepäckversicherung“ erhalten Sie eine feste Vergütung, wenn Ihr Gepäck verspätet ankommt oder verloren wurde.
Was ist abgedeckt?
Sie erhalten eine feste Summe von EUR 100, wenn Ihr Gepäck verspätet ankommt oder auf dem Hin-oder Rückflug verloren wurde.
Dies gilt ausschließlich für Gepäck, dass am Abflugflughafen bei der entsprechenden Fluggesellschaft eingecheckt worden ist.
Wann sind Sie berechtig?
Sie haben eine aktive AiHelp+ Mitgliedschaft
Sie haben Ihre Reise mehr als 48 Stunden vor dem geplanten Abflug in Ihrem AirHelp+ Dashboard oder in der AirHelp Mobilen App registriert
Sie haben Ihr Gepäck am Abflughafen eingecheckt.
Wie machen Sie Ihren Anspruch geltend:
Benachrichtigen Sie uns innerhalb von 28 Tagen über die der Verlust oder die Verspätung des Gepäcks
Legen Sie folgende Dokumente vor:
Eine gültige Verlustmeldung (PIR-Formular) mit Ihrem Namen
Eine Kopie Ihrer Gepäckanhänger
Boarding Pass
Eine Kopie Ihres Reisepasses, Personalausweises oder Führerscheins
Was ist nicht umfasst (besondere Ausschlusskriterien):
Handgepäck, das nicht eingecheckt wurde
Jeglicher Gepäckverlust oder Verspätung, die nicht der Fluggesellschaft gemeldet wurde und daher keine Verlustmeldung (PIR-Report) erhält
Wenn ein PIR-Report nicht auf den Namen des AirHelp+ Mitglieds ausgestellt ist
Wenn der Gepäckanhänger nicht mit der Gepäckanhängernummer des PIR-Reports übereinstimmt.
Anschlussflugversicherung
Mit dem Zusatzschutzprodukt „Anschlussflugversicherung“ erhalten Sie eine feste Vergütung, wenn Sie Ihren Anschlussflug aufgrund einer vorherigen Flugbeeinträchtigung verpassen.
Was ist abgedeckt?
Sie erhalten eine feste Summe von EUR 200, wenn Sie einen Anschlussflug verpassen, da der vorherige Flug verspätet, umgeleitet oder storniert wurde und Sie dadurch verspätet an Ihrem Zielflughafen ankommen.
Wann sind Sie berechtig?
Sie haben eine aktive AiHelp+ Mitgliedschaft, die diese Versicherung abdeckt
Sie haben Ihre Reise mehr als 48 Stunden vor dem geplanten Abflug Ihres ersten Fluges in Ihrem AirHelp+ Dashboard oder in der AirHelp Mobilen App registriert
Sämtliche Anschlussflüge müssen Teil einer einheitlichen Buchung sein und die gleiche Buchungsnummer beinhalten. Einzelbuchungen mit unterschiedlichen Buchungsnummern sind hiervon nicht abgedeckt.
Wenn Ihr Flug vor Abflug umgebucht wird, gilt der Schutz für die neue Buchung. Sie müssen dann Ihre Flugdaten im AirHelp+ Dashboard aktualisieren, so dass der neue Trip registriert ist.
Wie machen Sie Ihren Anspruch geltend:
Benachrichtigen Sie uns innerhalb von 28 Tagen über den verpassten Anschlussflug
Legen Sie folgende Dokumente vor:
Buchungsnachweis mit der ursprünglichen Flugroute
Boardingpass des Ersatzfluges zum Zielflughafen
Jegliche Kommunikation mit der Fluggesellschaft zur Flugbeeinträchtigung und Umbuchung
Eine Kopie Ihres Reisepasses, Personalausweises oder Führerscheins
Was ist nicht umfasst (besondere Ausschlusskriterien):
Flüge die einzeln gebucht wurden und nicht Teil der ursprünglichen Buchung sind
Verpassen des Anschlussfluges aufgrund eigenen Verschuldens (z.B. Verschlafen, verspätete Ankunft am Flughafen)
Wenn Sie eine alternative Transportmöglichkeit wählen, um nach einem verpassten Anschlussflug zum Ziel zu kommen (z.B. Zug, Bus)
Wenn Sie Ihre Route abbrechen oder ändern und statt dessen an einem anderen Flughafen, als dem Zielflughafen ankommen
Wenn die Flugverspätung oder Stornierung mehr als 48 Stunden vor dem geplanten Abflug bereits durch die Fluggesellschaft bekannt gemacht wurde
Allgemeine Ausschlusskriterien für alle Zusatzschutzprodukte
Unabhängig der obigen Ausführungen, besteht in folgenden Fällen kein Anspruch au Leistung des Zusatzschutzproduktes:
wenn der Schaden aus einem Krieg im Ausland oder Bürgerkrieg resultiert
wenn der Schaden durch den Einsatz von Waffen oder Vorrichtungen verursacht wurde, die dazu bestimmt sind, eine Atomexplosion herbeizuführen, oder durch Kernbrennstoffe, radioaktive Produkte oder Abfälle oder durch jede andere Quelle ionisierender Strahlung, und für die ausschließlich der Betreiber einer Kernanlage verantwortlich ist
wenn der Schaden aus einem Ereignis (Streik, öffentliche Demonstration, Wetterereignis) resultiert, das den Flugverkehr ab dem 8. Tag des Ereignisses beeinträchtigen könnte, wobei für die ersten 7 Tage eine Entschädigung gezahlt wird
wenn der Schaden aus einem gesundheitlichen Notstand resultiert, einschließlich einer Pandemie oder Epidemie, insbesondere aufgrund des Coronavirus (COVID-19) und/oder des Coronavirus 2 (SARS-COV-2) mit schwerem akuten respiratorischen Syndrom und/oder einer Mutation oder Variante davon
wenn die Verluste, Schäden, Kosten oder Ausgaben durch einen Cyberangriff oder -vorfall verursacht werden
Flugbeeinträchtigungen, die bereits vor Registrierung des Fluges im AirHelp+ Dashboard bestanden haben
Wenn der Schaden aus einem Ereignis (unter anderem einem aktuellen oder geplanten Streik) resultiert und dieses Ereignis allgemein bekannt war zum Zeitpunkt der Registrierung des Fluges im AirHelp+ Dashboard
Für alle Flüge von und nach: Afganistan, Belarus, Tschetschenien, Krim, Kuba, Iran, Nordkorea, Russische Föderation, Somalia, Südsudan, Sudan, Syrien, Ukraine, Venezuela und Jemen
Für jedes Zusatzschutzprodukt behält sich AirHelp und/oder der Versicherungsanbieter das Recht vor, nach eigenem Ermessen Zahlungen an einen Kunden zurückzuhalten, wenn der begründete Verdacht besteht, dass ein Betrug vorliegt.
7. FLUGHAFEN-LOUNGES ZUGANG
Der Lounge-Zugangsservice („Lounge-Zugang“) wird, wie unten beschrieben, von COLLINSON SERVICE SOLUTIONS LIMITED („Collinson“), einem in England und Wales eingetragenen Unternehmen mit der Unternehmensnummer 02474708 und der eingetragenen Firmenadresse Cutlers Exchange, 123 Houndsditch, London, EC3A 7BU, England, bereitgestellt.
Für Ihre Nutzung des Lounge-Zugangs gelten die Nutzungsbedingungen und Datenschutzerklärung von Collinson, welche von Zeit zu Zeit aktualisiert werden.
Beschreibung des Flughafen-Lounges Zugang
AirHelp+ Mitglieder haben bei einer Flugbeeinträchtigung Zugang zu ausgewählten Lounges wie folgt:
Mitglieder müssen jede Reise mindestens 48 Stunden vor der geplanten Abflugzeit des ersten Flugs dieser Reise im AirHelp+ Dashboard oder der Mobilen App registrieren.
Der Abflug des Fluges wird vom Flugtrackingsystem von Collinson überwacht.
Vorbehaltlich einer erfolgreichen vorherigen Registrierung inklusive der Zurverfügungstellung einer gültigen E-Mailadresse und mobilen Telefonnummer, stellt Collinson Ihnen einen Lounge-Pass per E-Mail und SMS zur Verfügung, wenn das Flugtrackingsystem von Collinson feststellt, dass sich Abflugzeit des Mitglieds entweder:
um mehr als 60 Minuten am Abflugort verspätet (die „Verspätungsgrenze“), oder
weniger als 6 Stunden vor der geplanten Abflugzeit annulliert wird.
Sie müssen in der Lage sein, den Lounge-Pass herunterzuladen, der Ihnen an die angegebene E-Mailadresse und Telefonnummer geschickt wurde und diesen vorzuzeigen, um den Loungezugangsservice nutzen zu können.
Eine Verspätung, die die Verspätungsgrenze erreicht oder überschreitet, kann entweder als einzelner Verspätungszeitraum oder aber als Folge von mehreren kürzeren, hintereinander erfolgenden Verspätungen, deren Summe der Verspätungsgrenze entspricht, gemeldet werden.
Collinson nutzt ausschließlich sein eigenes Flugtrackingsystem, um festzustellen, ob ein Mitglied zugangsberechtigt ist. Sie akzeptieren, dass Collinson keine Garantie für die Richtigkeit des Flugtrackingsystems übernimmt und verwenden es nicht zum Tracken Ihrer Abflugzeit.
Der Lounge-Pass hat eine Gültigkeit von neunzig (90) Tagen ab Ausstelldatum und kann innerhalb der Gültigkeitsdauer an jedem teilnehmenden Flughafen eingelöst werden. Nur die in der E-Mail-Bestätigung genannten Personen sind berechtigt, den Flughafen-Lounge Zugang zu nutzen. Der Zugang ist nicht übertragbar, nicht erstattbar und nicht veränderbar. Es werden keine Alternativleistungen in Form von Bargeld oder Kredit angeboten. Bei Nutzung der Flughafenlounge erklären sich mit den dort gültigen Richtlinien einverstanden.
8. REISEVERGÜNSTIGUNGEN UND ANGEBOTE
AirHelp kollaboriert regelmäßig mit Drittanbietern, um AirHelp+ Mitgliedern Discounts zu reisebezogenen Serviceleistungen anzubieten. Diese können Sie auf Ihrem AirHelp+ Dashboard einsehen.
24/7 Support
Mitglieder haben bevorzugten Zugang zu AirHelps 24/7 Online Support Service.
10. WEITERE SERVICE FEATURES
AirHelp kann zu jeder Zeit bestimmte Features und Funktionalitäten den AirHelp+ Services hinzufügen oder entziehen.
11. ÄNDERUNGEN
AirHelp behält sich das Recht vor, jederzeit einen AirHelp+ Service hinzuzufügen oder zu entfernen und wird den AirHelp+ Servicekatalog umgehend entsprechend aktualisieren
Die englische Version AirHelp+ Servicekatalogs ist maßgebend im Falle von Nichtübereinstimmungen in einer anderen Sprache.
Aktualisiert: 23. 06. 2025.
Version: AHP2.25